Die Gaspreisbremse wird entlasten aber auch Einsparanreize erhalten

Veröffentlicht am 18. Oktober 2022

Vergangenen Mittwoch waren die Vorschläge der „ExpertInnenkommission Gas und Wärme“ Thema im Plenum. Die Kommission hat kluge Vorschläge geliefert und nun ist es an uns Abgeordnete diese zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Hierbei sollten wir vor allem die sozialen Verteilungswirkungen nicht außer Acht lassen.

Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass die Regierungskoalition vorgesorgt hat und wir Dank des Abwehrschirms in Höhe von 200 Milliarden Euro gut durch den Winter kommen werden, gerade wenn wir weiterhin Energie einsparen, die Energiequellen diversifizieren und die Entlastungsmaßnahmen konsequent anwenden!

Die Vorschläge der ExpertInnen-Kommission treffen die richtige Abwägung zwischen schneller, unbürokratischer Unterstützung von Haushalten und Wirtschaft und die Beibehaltung von Einsparanreizen.

  • Der Staat soll die Abschlagszahlungen im Dezember für Haushalte und kleine und mittelständische Unternehmen übernehmen. Diese Einmalzahlung berechnet sich auf Grundlage des Verbrauchs im September 2022 – alle haben weiterhin einen starken Anreiz Energie einzusparen.
  • Ab März 2023 bzw. ab Januar 2023 (für die Industrie) soll der Preis für Erdgas auf ein moderates Preisniveau von 12ct/kWh brutto beziehungsweise 7ct/kWh netto (für die Industrie) abgesenkt. Die Preisdifferenz begründet sich übringens durch den Direktbezug der Industrie bei den Gasunternehmen. Berechnet man Abgaben, Umlagen und Steuern mit ein, wird die Industrie ebenfalls etwa 12 ct/kWh zahlen.
  • Die Preisabsenkung wäre auf 80% beziehungsweise 70% (für die Industrie) des Verbrauchs im September 2022 begrenzt. So bleiben Sparanreize erhalten.

Die Übernahme der Abschlagszahlungen ist richtig und wichtig, da sie unbürokratisch ist und so anders als die Coronahilfen unmittelbar entlastet. Außerdem gibt sie den Bürgerinnen und Bürgern etwas zur Hand womit sie zunächst durch den Winter kommen können. Die Gaspreisbremse sorgt ab Januar bzw. ab März 2023 für Planungssicherheit für Industrie und Wirtschaft sowie die privaten Haushalte. Die Gaspreisbremse und die ebenfalls für Anfang 2023 geplante Strompreisbremse stellen darüber hinaus ein wichtiges Instrument zur Reduzierung der Inflation dar. Das schlägt sich schon jetzt in der Herbstprojektion der Bundesregierung nieder, die eine Inflationsrate von 8% für 2022 und 7% für 2023 prognostiziert. Ohne den preisdämpfenden Effekt der Gaspreisbremse würde die Inflationsrate vor allem im Jahr 2023 nochmals deutlich höher ausfallen.

Die umfangreichen Maßnahmen mit einem Volumen von insgesamt 295 Milliarden Euro (die drei bisherigen Entlastungspakete und der Abwehrschirm), das Füllen der Gasspeicher, der Bau von LNG Terminals und der Ausbau von erneuerbaren Energien sind Teile der umfassenden Strategie der Ampelkoalition, welche sich sehen lässt und ökonomisch sinnvoll ist. Jedoch muss das Hauptaugenmerk auf dem Einsparen liegen. Nur so kann das worst-case-Szenario einer Gasmangellage durch zu hohen Gasverbrauch verhindert werden kann, in welchem es zu einer veritablen Wirtschaftskrise kommen könnte.

Lasst uns also gemeinsam einsparen damit wir gut durch den Winter kommen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sichern!