Verpflichtende Impfaufklärung & altersabhängige Impfnachweispflicht

Veröffentlicht am 25. Januar 2022

Gemeinsames Schreiben der Abgeordneten Gyde Jensen, Konstantin Kuhle, Dr. med. Paula Piechotta, Kordula Schulz-Asche, Prof. Dr. Andrew Ullmann und Dieter Janecek zur Einführung einer altersabhängigen Impfnachweispflicht und einer verpflichtenden Impfaufklärung:

„Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Mittwoch, den 26. Januar 2022, werden wir im Plenum zu
einer Orientierungsdebatte zusammenkommen, um über die
Einführung einer COVID-19-Impfpflicht zu diskutieren.
Das Parlament spiegelt die Vielfalt der gesellschaftlichen
Meinungen wider. Es zeichnet sich schon jetzt ab, dass dies
auch bei dieser Bundestagsdebatte so sein wird. Wir alle haben
in den letzten Tagen und Wochen in persönlichen Gesprächen
oder auch aus den Medien die vielfältigen Meinungen dazu
wahrgenommen. Es gibt viele respektable Vorschläge aus
verschiedenen Fraktionen, die von der allgemeinen Impfpflicht
bis zur Ablehnung jener reichen.

Wir sind eine Gruppe von Abgeordneten, die einen Mittelweg
zwischen diesen Polen als richtig erachten. Wir wollen mit
einem milderen staatlichen Eingriff eine maximale Wirkung
erzielen. Wir schlagen daher zwei Maßnahmen vor:

1. Verpflichtende Impfaufklärung: Die Gesellschaft teilt sich
nicht nur in Impfgegner und Geimpfte. Es gibt eine große
Anzahl an Menschen, die nicht geimpft sind, obwohl sie
überzeugt werden könnten. Wir schlagen ein verpflichtendes,
professionelles und persönliches Beratungsgespräch für alle
volljährigen Ungeimpften in Deutschland vor. Wir wollen jeder
ungeimpften Person einen Termin zukommen lassen, der
verpflichtend wahrgenommen werden muss. Im Anschluss der
Beratung besteht die Möglichkeit, sich freiwillig impfen zu
lassen. So können wir viele Fehlinformationen und Ängste
direkt entkräften und die Impfquote steigern.

2. Im zweiten Schritt eine Impfnachweispflicht ab 50
Jahren: Ziel der Pandemiebekämpfung ist es, das
Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Dazu bedarf
einer höheren Impfquote. Sollte sich innerhalb einer
vorgegebenen Zeit nach der Einführung der verpflichtenden
Impfaufklärung die erforderliche Impfquote nicht einstellen, so
muss im zweiten Schritt eine Impfnachweispflicht ab 50 Jahren
folgen. Das Alter ist ein einfach zu messender Risikofaktor für
einen schweren Covid-19-Verlauf. Eine Impfnachweispflicht
für Bürgerinnen und Bürger über 50 ist auch
verfassungsrechtlich einfacher zu rechtfertigen, weil schwere
Verläufe typischerweise bei älteren Menschen auftreten und
die altersbezogene Impfnachweispflicht somit ein milderes
Mittel zur allgemeinen Impfnachweispflicht darstellt.

Wir möchten bei der Impfpflichtdebatte für den Mittelweg
werben und diesen mehrheitsfähig machen. Wir laden Sie
herzlich ein, gemeinsam einen vorausschauenden Weg der
Mitte zu gehen und an unserem Vorschlag mitzuarbeiten.“