Wir Oppositionspolitiker*innen haben im Bundestag ein wichtiges Kontroll- und Fragerecht gegenüber der Bundesregierung. Ein Instrument ist dabei die schriftliche Frage: jedes Bundestagsmitglied kann monatlich bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Regierung richten. Diese Fragen sollen innerhalb einer Woche nach Eingang im Bundeskanzleramt beantwortet werden. Über die Qualität der Antworten sagt das aber leider oftmals nicht sehr viel aus…
Parlamentarische Kontrolle – rechtlich verankert
Das parlamentarische Fragerecht leitet sich vor allem aus dem in Artikel 38 des Grundgesetzes verankerten Abgeordnetenstatus und dem in Artikel 20 festgeschriebenen Demokratieprinzip ab. Genauer ausgestaltet ist das Fragerecht in der Geschäftsordnung des Bundestags. Damit haben wir rechtlich ein stabiles Fundament für unsere Kontrollfunktion. Oftmals aber weicht die Bundesregierung in den Antworten aus, wie zum Beispiel aktuell in meiner schriftlichen Frage zur Autokauf-Prämie oder Abwrackprämie 2.0. (Mehr Infos: https://www.bundestag.de/)
Beispiel 1: Wie steht die Bundesregierung zu Autokauf-Prämien?
Ich wollte von der Bundesregierung wissen, wie sie eigentlich zu dem Thema steht. Aus den Ländern und von einzelnen Regierungsvertreter*innen hört man ja allerhand, aber wie stellt sich die Bundesregierung einen solchen Konjunkturanreiz im Detail vor. Die Antwort der Bundesregierung ist eine klassische “Nicht-Antwort”. Sie verweist auf laufende Beratungsprozesse und darauf, dass die Meinungsfindung noch nicht abgeschlossen sei.
“Die Bundesregierung hat ihre Meinungsbildung zur Frage eines möglichen Kaufanreizprogramms und dessen Ausgestaltung noch nicht abgeschlossen und wird insoweit insbesondere die Ergebnisse der Prüfung durch die erwähnte Arbeitsgruppe abwarten”
Immerhin: wir erfahren in der Antwort auf die schriftliche Frage, dass in der Arbeitsgruppe Gewerkschaftsvertreter*innen und Vertreter*innen der Automobilindustrie beteiligt werden – eine von einer wissenschaftlichen Begleitung oder der Beteiligung von NGOs ist nicht die Rede. Außerdem wird folgendes in Aussicht gestellt:
“Die Arbeitsgruppe prüft derzeit verschiedene Optionen für konjunkturbelebende Maßnahmen in der Automobilindustrie, die in ein umfassenderes Konjunkturprogramm eingebettet werden sollen.”
Daraus lässt sich schließen, dass wir Gewissheit über das Thema erst dann erhalten werden, wenn im Juni auch der generelle konjunkturpolitische Fahrplan der Bundesregierung bekannt gegeben wird. Manchmal ist eine eine Nicht-Antwort dann doch eine Antwort…
Beispiel 2: Wird bei den Konjunkturmaßnahmen eigentlich auch mit Umweltverbänden gesprochen?
Apropos Konkunkturpaket: was mich momentan auch umtreibt, ist die Frage danach, ob die Bundesregierung bei den Vorhaben zur Konjunkturbelebung neben Industrie und Gewerkschaften eigentlich auch mit Umweltverbänden und wissenschaftlichen Instanzen spricht. Deshalb habe ich in einer weiteren schriftlichen Frage nachgehakt, welche Expertinnen und Experten für Nachhaltigkeit miteinbezogen werden. Hier ist die Antwort besonders ärgerlich:
“Die Bundesregierung berät sich fortlaufend über Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie und steht dabei im Austausch mit Verbänden und Expertinnen und Experten auch im Bereich der Nachhaltigkeit.”
Meine Frage wurde also überhaupt nicht beantwortet, denn ich wollte ja wissen, um welche es sich dabei handelt. Bei solchen Nicht-Antworten ist es möglich, Beschwerde über die Fraktionsgeschäftsführung einzulegen. Denn unser Fragerecht wird damit lächerlich gemacht, eine Kontrolle ist kaum möglich. Umso wichtiger ist es in meinen Augen, da dran zu bleiben und weiter kritisch nachzufragen. Damit stößt man so manches mal auch etwas an, macht aufmerksam oder findet tatsächlich grobe Schnitzer der Bundesregierung, denen man parlamentarisch nachgehen muss.
Hier könnt ihr die vollständigen schriftlichen Fragen zur Autokauf-Prämie und zum Konjunkturprogramm noch einmal ansehen: