Sozialunternehmen stehen jetzt in der Krise vor einem besonderen Problem: sie sind in ihrer Unternehmensform so divers, dass eine maßgeschneiderte Förderung schwierig ist. Bei vielen so genannten Social Entrepreneuships kommen deshalb die Corona-Hilfen nicht an.
Für die Notkreditprogramme der KfW sind Sozialunternehmen, die nicht gewerblich agieren, nicht antragsberechtigt, genauso wenig wie Gemeinnützige GmbHs und Unternehmen mit mehrheitlich gemeinnützigen Unternehmenszwecken (das betrifft zum Beispiel auch Verbände und Vereine). Sie können ihre Liquidität also anders als klassische, rein gewinnorientierte Unternehmen nicht entsprechend absichern.
Auch mittelgroße Unternehmen brauchen Unterstützung
Hinzu kommt, dass es nur in den wenigsten Bundesländern Zuschüsse für Unternehmen ab 11 Mitarbeiter*innen gibt. Dabei brauchen auch mittelgroße Unternehmen dringend Unterstützung in dieser Ausnahmesituation. Baden-Württemberg und Hessen sind mit gutem Beispiel voran gegangen und haben ihre Soforthilfe-Programme für Unternehmen ab 11 Mitarbeiter*innen auch explizit für Sozialunternehmen geöffnet.
In unserem Antrag „Coronahilfen – Sozialunternehmen in der Krise eine Chance geben“ (Antrag Coronahilfen Sozialunternehmen) schlagen wir deshalb Maßnahmen vor, mit denen sozial ausgerichtete Unternehmen aufgefangen werden. In puncto KfW-Liquiditätshilfen und Förderprogramme wäre eine mögliche Option, zumindest temporär befristet für alle eingehenden Anträge in diesem Jahr eine Öffnung für gemeinnützige Unternehmen durchzuführen. Dies Bundesregierung hat ihnen das bislang versagt. Die Begründung: gemeinnützige Unternehmen seien steuerlich bevorzugt und dürften sich über Spenden und Stiftungsgelder unterstützen lassen. In der jetzigen Situation aber gehen Spenden zurück, es geht auch für Sozialunternehmen um die Existenz. Genau zu dem Zeitpunkt wären engmaschige Beratungsleistung und ein finanzielles Sicherheitspolster erforderlich, nicht nur für rein gewinnorientierte Unternehmen, sondern auch für Social Entrepreneurs.
Sozialunternehmen: “Gewinn mit Sinn”
Wir fordern die Bundesregierung außerdem dazu auf, sich mit den Bundesländern an einen Tisch zu setzen und gemeinsam Soforthilfe Programme am Beispiel Hessens oder Baden-Württembergs für mehr als 10 Mitarbeiter zu erarbeiten, die auch an Sozialunternehmen gerichtet sind.
Noch mehr Vorschläge, wie wir Sozialunternehmen strategisch stützen wollen, haben wir übrigens schon im vergangenen Jahr im Antrag „Strategische Förderung und Unterstützung von Social Entrepreneurship in Deutschland“ (Drucksache 19/8567) gemacht. Ich bin der Überzeugung: Sozialunternehmen zeigen, dass mit Kreativität und Innovationspotential wirtschaftliche Lösungen für soziale oder ökologische Herausforderungen gefunden werden können, auch wenn es statt um Gewinnmaximierung um gesellschaftliche Rendite geht. Damit können sie eine Vorbildfunktion für die gesamte Wirtschaft einnehmen.