#LoveIsNotTourism” – Bundesregierung darf binationale Paare nicht im Regen stehen lassen!

Veröffentlicht am 2. Juli 2020

Die Corona-Pandemie ist für uns alle eine Belastung, für viele unverheiratete binationale Paare ist die Situation aber besonders schwer. Menschen, die sich lieben, haben sich oftmals seit mehreren Monaten nicht mehr sehen, treffen, in den Arm nehmen können. Via Twitter, Facebook oder E-Mail erreichten mich in den letzten Tagen zahlreiche – teils verzweifelte – Nachrichten von betroffenen Paaren.

https://twitter.com/MoritzTaz/status/1275964647951261696

Unbürokratische Regelung dringend notwendig

Angesichts der außer Kontrolle geratenen Pandemie-Entwicklung in zahlreichen Staaten, beispielsweise in weiten Teilen der USA oder Brasiliens, ist klar, dass aus bzw. in diese Staaten kein unbegrenzter touristischer Reiseverkehr stattfinden kann. Aus wichtigen Gründen ist aber auch aus diesen Staaten eine Einreise möglich, wie das Bundesinnenministerium erklärt: Ausländische Studierende, medizinischem Personal, Saisonarbeitskräften aus der Landwirtschaft, hoch qualifizierte Arbeitnehmer, Familienangehörige, Diplomaten und natürlich deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer EU-Staaten dürfen aus betroffenen Drittstaaten nach Deutschland einreisen. Nur unverheiratete Partner oder Partnerinnen sind von der Einreise ausgenommen.

Vorbild Dänemark 

Dänemark agiert hier deutlich pragmatischer. Der dänische Staat – ansonsten übrigens nicht bekannt für eine besonders laxe Einreisepolitik – ermöglicht auch unverheirateten Partnern die Einreise, und zwar bei allen Paaren, die seit mindestens drei Monaten zusammen sind. Höchste Zeit, dass auch die deutsche Bundesregierung eine unbürokratische Lösung für die Betroffenen findet. Zudem verlangen die dänischen Behörden einen aktuellen negativen Corona-Test bei der Einreise.

Gemeinsam mit meinem Kollegen Danyal Bayaz​ habe ich deshalb einen Brief an Außenminister Maas verfasst, mit der Bitte, eine Lösung für binationale Paare zu unterstützen. Die Presse hat die Problematik der betroffenen Paare inzwischen aufgegriffen. Beim für Sicherheitsfragen fachlich zuständigen Bundesinnenministerium habe ich zudem mit einer schriftlichen Frage zum Geltungsbereich der Einreisebestimmungen nachgefragt.

Die Antwort findet sich unter Frage 43 auf Seite 36 im Dokument des Deutschen Bundestags.