Corona-Hilfen verantwortungsvoll verlängern, Perspektiven bieten

Veröffentlicht am 17. Februar 2022

Noch ist nicht alles back to normal. Normal – was das heißen mag, darüber lässt sich trefflich streiten. Aber mit Blick auf die vielen Unternehmen, für die die Pandemie eine nie dagewesene Bewährungsprobe bereit hielt, geht es jetzt darum wieder vollständig und ohne Beschränkungen arbeiten zu können. Ich unterhalte mich mit Vertreter*innen unterschiedlichster Branchen. Alle eint trotz unterschiedlicher Rahmenbedingungen ein Wunsch: wieder richtig durchstarten zu können.

Während das für einige schon in greifbarer Nähe liegt, wie etwa dem Handel und der Industrie, deren Auftragsbücher prall gefüllt sind, ist es für andere noch unsicher und volatil. Die Messebranche, Kunst und Kulturveranstalter*innen planen Monate im Voraus und brauchen ein nachvollziehbares Maß an Sicherheit. Ich persönlich bin optimistisch, dass das Schlimmste überwunden ist.

Jetzt gilt es über die nächsten Monate verbleibende Härten abzufedern, Perspektiven zu bieten und vor allem wird es nicht nur für unser Gesundheitssystem, sondern auch für die Wirtschaft unerlässlich, dass wir eine höhere Impfquote erreichen. Denn verschwinden wird dieses Virus wohl erst einmal nicht mehr. Deshalb setze ich mich zusammen mit meinen Kolleg*innen Kordula Schulz-Asche, Dr. Paula Piechotta, Andrew Ullmann, Konstantin Kuhle und anderen für die verpflichtende Beratung sowie eine Impfpflicht für Menschen ab 50 Jahren ein.

Ich kann nachvollziehen, dass mit zunehmender Öffnung bzw. Rücknahme der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Kritik an der Verlängerung der Wirtschaftshilfen aufkam und teile auch die Einschätzung, dass zunehmend der Begründungszusammenhang für die Fortführung der Corona-Hilfen entfällt. Allerdings befinden sich schwer getroffene Branchen wie Kultur- und Veranstaltungswirtschaft die kommenden Wochen noch in einem Übergang.

Deshalb halte ich es für vernünftig, dass bewährte Programme in der Hilfenmatrix nun fortgeführt werden.

Die Überbrückungshilfe IV wird bis Ende Juni 2022 verlängert. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin eine anteilige Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer betroffen sind, einen Eigenkapitalzuschuss. Alle Informationen dazu gibt es HIER. Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und „Neustarthilfe 2022“ werden zeitnah überarbeitet. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung dann dort erfolgen.

Für mich ist klar: Wir brauchen jetzt für den Endspurt noch einmal Kraft und Schwung, damit zum Schluss nicht die Luft ausgeht.