Ultrafeinstaub und Flugverkehr – was weiß die Bundesregierung?

Veröffentlicht am 4. Oktober 2018

Wie schädlich ist Ultrafeinstaub? Welche Rolle spielt Flugverkehr bzw. spielen Flughäfen als Quellen von Ultrafeinstaub? Welche Möglichkeiten gibt es, Ultrafeinstaub zu reduzieren?

Bislang hat sich die Bundesregierung erschreckend wenig mit dem Thema auseinandergesetzt. Ein Grund genauer nachzufragen, sowohl bei der Regierung als auch beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht es mit Verweis auf das Umweltbundesamt als erwiesen an, “dass das Einatmen von Feinstaub negativ auf den Gesundheitszustand des Menschen wirkt … Je kleiner die Staubpartikel sind, desto größer das Risiko zu erkranken.”

Das Bundesumweltministerium stellt in einer Antwort auf eine schriftliche Frage fest, dass eine gesicherte Differenzierung zwischen Ultrafeinstaub und Feinstaub nicht möglich sei und dass keine Zahlen zu Erkrankungen vorliegen, die durch ultrafeine Partikel ausgelöst werden.

Die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) weist darauf hin, dass ein Flugzeug beim sogenannten Taxiing – also dem Rollen auf dem Rollfeld mit rund zehn Prozent Triebwerksleistung – in einer Sekunde so viele ultrafeine Russpartikel ausstößt wie ein Diesel-PKW (Euro-Norm VI) bei einer Fahrt von 60 Kilometer.

Einen Grenzwert für ultrafeine Partikel gibt es bislang allerdings nicht. Das muss dringend geändert werden. Die Bundesregierung muss hier dringend handeln