Medizinisches Cannabis ist bei verschiedenen Krankheitsbildern für viele Menschen ein wichtiger Therapiebestandteil. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen ist medizinisches Cannabis in Deutschland seit knapp vier Jahren verschreibungsfähig (Ärzteblatt). Jedoch wird mehr als jeder dritte Antrag auf Kostenübernahme bei den gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt. Eine Ablehnung darf laut Gesetz nur im begründeten Ausnahmefall geschehen. Die Bundesregierung bleibt unterdes untätig. Sie verfolge lediglich die Entwicklungen, wie eine Antwort auf eine schriftliche Frage offenlegt.
Die Cannabispflanze (Hanf) beinhaltet über 100 Cannabinoide. Die bekanntesten sind Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). THC ist der wichtigste psychoaktive und potentiell süchtig machende Bestandteil von Cannabis. CBD hat keine berauschenden oder suchterzeugenden Wirkungen. Die medizinische Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden kann sich auf eine Vielzahl von pflanzlichen und synthetischen Zubereitungen und Produkten beziehen (Europäisches Palament 2019).
Seit März 2017 können behandelnde Ärztinnen und Ärzte Cannabisblüten und -extrakte ihren Patientinnen und Patienten verschreiben. Der Anwendungsbereich von medizinischem Cannabis reicht von der Behandlung von Appetitlosigkeit über Übelkeit und Erbrechen in Folge einer Chemotherapie bis hin zur Therapie von Spastik bei Multipler Sklerose. Das Problem: Der Forschungsstand ist bisweilen sehr gering, erst wenige Cannabis-basierende Medikamente sind arzneimittelrechtlich zugelassen. Für die Off-Label Anwendung und alle anderen Cannabisprodukte ist immer noch eine Kostenübernahme bei den Krankenkassen zu beantragen. Die Folge ist, dass 40 Prozent dieser Anträge abgelehnt werden (BT-Drs. 19/22651), obwohl die Leistung der Krankenkasse nur in begründeten Ausnahmefällen verwehrt werden darf (§ 31 Absatz 6 Satz 2 SGB V). Es wird dabei nicht nur das Urteilsvermögen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte in Frage gestellt, sondern auch das Wohlergehen der Patientinnen und Patienten gefährdet.
Das Interesse an medizinischen Cannabis von Seiten der etablierten Pharma-Unternehmen ist bisher wohl noch zu gering, als dass sie Studien und Forschung finanzieren, um auf arzneimittelrechtliche Zulassungen von Cannabis-Produkten hinzuwirken. Dieser Aufgabe muss dann die Bundesregierung nachkommen und ihr mickriges Budget von durchschnittlich 426.625 € pro Jahr aufstocken (Zeitraum 2015-2022, Antwort auf schriftliche Frage von Dieter Janecek, 01.2021).