Auf zwei weitere schriftliche Fragen zum Thema Ultrafeinstaub an die Bundesregierung antwortete nach dem Umweltministerium (19.9.18) dieses Mal das Verkehrsministerium (10.10.18). Es fällt auf, dass auch in dieser Wahlperiode bei der Antwortqualität des Bundesverkehrsministeriums auf Fragen von Bundestagsabgeordneten noch etwas Luft nach oben ist – die mangelnde Auskunftsfreudigkeit des Bundesverkehrsministerium hatte der damalige Bundestagspräsident Lammert in der letzten Wahlperiode auch öffentlich gerügt.
Die beiden Fragen aus Oktober bezogen sich direkt auf die Luftfahrt als mögliche Quelle von Ultrafeinstaub. Erstens auf den Einsatz von Biotreibstoffen mit natürlich geringerem Aromaten-Gehalt zur Reduktion von Ultrafeinstaub und zweitens auf die Erkenntnisse aus den Abgastest der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) die belegen, dass ein Standardverkehrsflugzeug (Boeing 737) im Taxischub (Fahren aus eigener Kraft am Boden) pro Sekunde etwa so viel Feinstaub ausstößt wie rund 4.700 Diesel-PKW der Klasse Euro-Norm-VI in der selben Zeit.
Welche Lösungsansätze sieht die Bundesregierung? Den Einsatz von alternativen Treibstoffen mit geringerem Aromaten-Gehalt zur Reduzierung von schädlichen Emissionen bewertet sie positiv und verfolgt das Ziel deren Marktreife zu fördern. Prinzipiell begrüßenswert, mit Zielen oder gar einem Zeitplan hinterlegt das Bundesverkehrsministerium seine Antwort aber nicht.
In der Antwort auf die zweite Frage lässt sich eine Aussage über konkreten Handlungsbedarf zur Minderung von Ultrafeinstaubemissionen z.B. über die Minimierung der Fahrzeit von Flugzeugen am Boden aus eigener Kraft, wie es etwa durch elektrische Schlepper möglich wäre, gänzlich vermissen. Stattdessen flüchtet sich das Verkehrsministerium hinter die Triebwerkshersteller und pocht auf deren Innovationskraft. Im Hinblick auf die Dieselaffäre scheint diese Haltung jedoch ziemlich sorglos und fördert nicht das Vertrauen in das CSU-geführte Ministerium.
Allein aber die Effizienz der Triebwerke, wie es das Verkehrsministerium als einzigen Ansatzpunkt sieht, das Problem der Belastung der Luft mit Ultrafeinstaub rund um Flughäfen wie in München entgegenzuwirken, ist zu kurz gesprungen. Über zusätzliche Lösungen wie dem angesprochenen Abschleppen vom Gate zur Startbahn und umgekehrt ließen sich auch kurzfristig Emissionen vermindern.
Die Bundesregierung muss ihrer Aufgabe nach dem Vorsorgeprinzips gerecht werden und die Quellen und die gesundheitlichen Folgen von Ultrafeinstaub benennen und endlich für den Schutz der menschlichen Gesundheit vor Ultrafeinstaub sorgen.
Dazu könnten zum Beispiel die Erneuerung der Feinstaubmessstationen, dass diese überhaupt in der Lage sind, auch Ultrafeinstaub zu messen und eine Initiative zur EU-weiten Festlegung eines Grenzwert für ultrafeine Partikel (PM0,1) zählen.
Download: Antwort des Bundesverkehrsministeriums