Corona-Hilfen: Jetzt zählen Verlässlichkeit und Schnelligkeit!

Veröffentlicht am 12. Januar 2022

Noch immer verlangt die pandemische Lage den Menschen viel ab – persönlich und auch geschäftlich. Ich bin im ständigen Austausch mit kleinen und großen Betrieben, mit Schausteller*innen und der Gastronomie.

Für viele Unternehmen ist es aufwändig und teuer, 2G-Regeln umzusetzen oder andere Corona-Zutrittsbeschränkungen zu vollziehen. Deshalb ist die Entscheidung des Wirtschaftsministeriums mit Blick auf die jetzige Erstattungsmöglichkeit von Sach- und auch Personalkosten zur Umsetzung dieser Zutrittsbeschränkungen eine enorm wichtige Verbesserung.

Und auch, dass das Haus sehr schnell und sehr konkret die Hilfen nachgebessert hat – dass die Überbrückungshilfen 4 jetzt schon seit 7. Januar beantragt werden können zeigt, dass hier jetzt der Ernst der Lage auch klar ist und entschlossen und verlässlich reagiert wird. Die Auszahlung erster Abschlagszahlungen wird schon Anfang kommender Woche starten.

Dass Robert Habeck die Bedenken von Seiten der Unternehmen hört und schnell reagiert zeigt sich auch an dem Moratorium bezüglich der Rückmeldefristen zu den Soforthilfen: die Bundesländer verlangen zurzeit im Frühjahr 2020 ausgezahlte Corona-Soforthilfen zurück. Angesichts der fortdauernden angespannten Pandemielage hat das BMWK jedoch ein Moratorium in einem Brief an die Länder gefordert: Die Frist zur Schlussabrechnung der Länder mit dem Bund ist bis 31.12.2022 verlängert worden (siehe auch HIER). Dadurch wird den Ländern die Möglichkeit eröffnet, die anstehenden Zahlungsrückforderungen zeitlich nach hinten zu verschieben. Gleichwohl empfiehlt das BMWK den Ländern, keine Zinsen auf Rückforderungen zu erheben.

Übrigens: Für wen eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs im Januar 2022 aufgrund Lage unwirtschaftlich wäre, sind die Förderprogramme trotzdem zugänglich. Dafür muss ein prüfender Dritter hinzugezogen werden, der die Unwirtschaftlichkeit dann prüfen und im Rahmen der Antragsstellung vorlegen kann.

Alle Infos zur Überbrückungshilfe 4, die Unternehmen seit 6. Januar beantragen können, gibt es hier:

Als wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion erhalte ich daneben eine Reihe von Sonderfällen, die mich sehr beschäftigen und bei denen ich mich dafür einsetze, dass es bald Lösungsmöglichkeiten gibt. Zum Teil steht hier das Beihilferecht im Wege, zum Teil geht es um die Situation von Mischbetrieben. Klar ist: die pandemiebedingten Umsatzeinbrüche haben unmittelbare Auswirkungen auf das Leben unzähliger Menschen. Hier zählt zum Teil jeder Tag. Deshalb ist für mich die Unterstützung für unverschuldet in Not geratene Unternehmer*innen große Priorität.

Dabei möchte ich die Gelegenheit nutzen, an Sie zu appellieren: Lassen Sie sich impfen! So können weitere Infektionswellen niedrig und beherrschbar, sowie das Risiko von weiteren Mutationen geringer gehalten werden. Das ist nicht nur gesellschaftlich wichtig, sondern entlastet auch die gebeutelte Dienstleistungsbranche und die Wirtschaft insgesamt.